FRITIC hat mit dem juristischen Dienst der BKAD die aktuell gültigen Richtlinien über die Internetnutzung und den Gebrauch von Online-Plattformen an den Schulen in Bezug auf die Nutzung von künstlicher Intelligenz überprüfen lassen und ist zu dem Schluss gekommen, dass diese Richtlinien und die aktuell gültigen Gesetze die Nutzung von KI in den Freiburger Schulen ausreichend regeln.
Die Gesetze und Richtlinien im Kanton Freiburg sind technologieneutral formuliert und umfassen spezifische Bestimmungen, die sicherstellen, dass der Schutz der Daten und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben gewährleistet werden.