Digitalisierung an den Mittelschulen
Zuletzt geändert am 16.05.22

Die Digitalisierung hat weite Bereiche der Gesellschaft, der Wirtschaft, der Technologie, der Kultur und des menschlichen Wissens transformiert. Digitalität ist eine Tatsache und daraus ergeben sich neue Perspektiven auf Lehrplaninhalte und Vermittlungsmöglichkeiten. Der Einsatz der digitalen Medien ist nicht neu und die Möglichkeiten der Nutzung werden laufend erweitert. 

Zu Beginn des Schuljahrs 2022/23 wird BYOD/AVEC in den ersten Klassen der Gymnasien, Fachmittelschulen und Handelsmittelschulen des Kantons eingeführt. BYOD (Bring Your Own Device) bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler ihre eigene IT-Geräte in die Schule mitbringen und in den Schulalltag integrieren.

1. Pädagogische Grundsätze

Allgemeines

Im Zentrum des erfolgreichen Unterrichts steht die wertschätzende Beziehung zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrpersonen und der motivierende und inspirierende Austausch über das Gelernte. Unterricht ist und bleibt Beziehungsarbeit. Den Lehrkräften kommt die zentrale Funktion zu, die Fäden in der Hand zu halten und verschiedene Lernformen bedarfsgerecht einzusetzen.

Mit der Digitalisierung haben sich weite Bereiche der Lebens- und Arbeitswelt verändert und von den Schülerinnen und Schülern werden erweiterte Kompetenzen erwartet. Die digitalen Technologien müssen im Unterricht eingesetzt werden, um alle Schülerinnen und Schüler gleichermassen auf ihrem Weg zu eigenständigen und verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern bestmöglich zu unterstützen.
Didaktisch sinnvoll eingesetzt, können digitale Unterrichtsformen die Lernerfahrungen erweitern, indem auch die Lebenswirklichkeit stärker in das Klassenzimmer integriert wird. Um das volle Potenzial zu entfalten, muss mit digitalem Lernen und Unterrichten eine Veränderung der Lehr- und Lernkultur einhergehen. Weitere Lernformen wie kooperatives, fachübergreifendes und individualisiertes Lernen gewinnen an Bedeutung.  Es geht also nicht nur um einen direkten Ersatz für Arbeitsmittel. So regt beispielsweise das SAMR-Modell (Substitition, Augmentation, Modification, Redefinition) dazu an, zu überlegen, wie digitale Medien im Unterricht genutzt werden. Digitale Medien können guten Frontalunterricht ergänzen und gleichzeitig die Kompetenzen zu eigenverantwortlichem Lernen und die digitalen Kompetenzen der Lernenden ausbauen.

Die Entscheidung, digitale Unterrichtsformen einzusetzen, liegt weiterhin bei der Lehrperson. Mit dem Einsatz der digitalen Medien verliert die Rolle der Lehrperson nicht an Bedeutung. Sie muss weiterhin über angemessene Lernmethoden entscheiden und die Schülerinnen und Schüler mit einem lernförderlichen Feedback begleiten. Zusätzlich hat sie nun aber die Möglichkeit über den sinnvollen Einsatz digitaler Technik zu entscheiden.

Wie können Prüfungen ablaufen?

Die Art und Weise wie eine Prüfung durchgeführt wird, bestimmt den Lehr- und Lernprozess. Falls die Lehrperson Prüfungen mit dem Computer durchführen will, so lassen sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten unterscheiden. Im Sinne von “open book” erhält der Schüler offenen Zugang zu sämtlichen Informationen und Unterstützungsfunktionen (Bsp. Korrekturmodus, Übersetzungshilfen). Diese Methode ist nicht neu und verlangt nach angemessenen Fragestellungen. Mit dem Computer können Prüfungen aber auch in einem geschlossenen und gesicherten Rahmen durchgeführt werden. Eine Möglichkeit stellt der Safe Exam Browser dar, der kostenlos installiert werden kann. Andere Prüfungsarten sind aber auch denkbar, wie die Portfolio-Prüfung.

Die Entscheidung, ob eine Prüfung mit oder ohne Computer durchgeführt werden soll, liegt bei der Lehrperson und auch bei den Fachschaften. Sollen die Abschlussprüfungen mit dem Computer durchgeführt werden, so muss ein Antrag an die kantonale Maturitätskommission, zwei Jahre vorher, gestellt werden.

Wie kann die Digitalisierung die Individualisierung unterstützen?

Mit der Digitalisierung ist auch eine grössere Individualisierung möglich. Gerade auch im Rahmen des Nachteilsausgleichs sind verschiedene Massnahmen denkbar. Nachteils-ausgleichsmassnahmen haben zum Zweck, behinderungsbedingte Erschwernisse auszugleichen, müssen aber dem Ausbildungsziel angepasst sein. In diesem Sinne entscheidet die Schuldirektion über die Grenzen der digitalen Unterstützung.
 

Wie kann man sich der digitalen Entwicklung anpassen?

Die digitale Entwicklung verläuft rasant. In diesem Bereich muss jede Person agil genug sein, um sich den Neuerungen anzupassen oder zu handeln, um mögliche Fehlentwicklungen zu vermeiden. Es ist noch schwierig vorauszusagen, welche Veränderungen die Digitalisierung unweigerlich mit sich bringen wird. Die Auswirkungen auf die Organisation der Schulen beispielsweise sind schwer abzuschätzen. Daher ist es wichtig, dass sowohl auf individueller als auch auf kollektiver Ebene (Schüler, Kollegen, Fachschaften, Schule, CODESS, Amt) eine kontinuierliche Analyse oder Bewertung der Massnahmen durchgeführt wird, um bewährte Praktiken oder Möglichkeiten zu ermitteln (siehe auch Kapitel "Weiterbildung").

2. Lehren und Lernen

Welche Ausrüstung für die Schülerinnen und Schüler mit BYOD?

Ab Schuljahresbeginn 2022 kommen die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen mit ihrem eigenen Laptop in die Schule. 
Es unterliegt der Konferenz der Schuldirektorinnen und Schuldirektoren der Mittelschulen den Ausrüstungsstandard der Schülerinnen und Schüler festzulegen. Dieser ist auf der Internetseite der Fachstelle Fritic zu finden und bietet vergünstigte Kaufangebote. Für Eltern mit bescheidenem Einkommen besteht die Möglichkeit, für Kinder in der nachobligatorischen Ausbildung ein kantonales Stipendium zu beantragen. Für allfällige Härtefälle können Lösungen gefunden werden. 

Die Schülerinnen und Schüler sind für ihre Ausrüstung verantwortlich, insbesondere bei Beschädigung oder Diebstahl. Sie befolgen die Schulregeln und die Anweisungen der Lehrpersonen. Der Computer ist Teil des Schulmaterials. Nach der obligatorischen Schule kommen die Eltern für das Schulmaterial auf, sowohl in den Mittelschulen als auch in den Berufsschulen.
Der Kanton Freiburg stellt allen Schülerinnen und Schülern kostenlos ein Microsoft 365-Konto zur Verfügung, dessen Softwarepacket als Grundlage für Kommunikation und Austausch im Unterricht dient. 

Es geht nicht darum, den Gebrauch von Papier (Bücher, Blätter) zu unterbinden, obwohl die Nutzung digitaler Ressourcen zunimmt. Die Fachschaften schlagen der Schuldirektorin oder dem Schuldirektor die Lehrmittel vor (MSR Art. 99).
 

Welcher Support wird den Schülerinnen und Schüler angeboten?

Schüler-Technikerteams werden vom Schulpersonal betreut, vom Campus-Techniker (ITA-Personal) unterstützt und vom neuen Informatik-Ansprechpartner für Schulen, der am 1. April bei der Fachstelle Fritic seine Arbeit aufnimmt, koordiniert. Diese Teams stehen ihren Mitschülerinnen und Mitschülern zur Verfügung, um bei gängigen Problemen weiterzuhelfen. Eine solche Organisation wurde im Rahmen von Pilotprojekten, die von mehreren Mittelschulen im Kanton durchgeführt wurden, erfolgreich eingeführt und hat sich in sehr vielen Schulen der Deutschschweiz bewährt.

Welches Material steht den Lehrpersonen zur Verfügung?

Alle Klassenzimmer verfügen über einen Beamer, einen Viewer und ein Soundsystem. Dieser Mindeststandard ist für die nächsten Jahre garantiert.

Der Staatsrat hat beschlossen, ab 2021 Lehrpersonen eine Entschädigung für die Nutzung des privaten Computers mit entsprechenden Peripheriegeräten (z.B. Maus, Headset oder Adapter) im Unterricht an den Mittelschulen zu gewähren. So wollte er das Engagement der Lehrpersonen seit Beginn der COVID-19-Epidemie würdigen und die Digitalisierung im Unterricht des S2 durch den sinnvollen Einsatz von Laptops für Lehrpersonen unterstützen.

Eine jährliche Entschädigung von Fr. 250.- bei einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50% (bzw. Fr. 200.- ab einem Beschäftigungsgrad von 25%) ermöglicht es, die berufliche Nutzung eines Standardcomputers mit den entsprechenden Peripheriegeräten, der den technischen Anforderungen des Unterrichts entspricht, zu kompensieren. Lehrpersonen mit einem Beschäftigungsgrad von unter 25% erhalten keine Entschädigung, die Schule stellt jedoch für Unterrichtszwecke einen Laptop zur Verfügung. Die Beschäftigungsgrade von Lehrpersonen, die an mehreren Mittelschulen arbeiten, werden addiert und die Anstellungen an der Universität für den Didaktikunterricht berücksichtigt. Gleichzeitig wird das derzeit zur Verfügung stehende Material beibehalten und seine Lebensdauer soweit wie möglich verlängert. Allfälliger Materialaustausch wird im Hinblick auf die geplante Umstellung im Jahr 2025 analysiert.

Diese Bestimmung wird bis zum Schuljahr 2024/25 umgesetzt. Eine Evaluation unter Berücksichtigung der Meinungen der Lehrpersonen sowie technischer und organisatorischer Aspekte wird zeigen, ob diese verlängert werden kann oder ob eine Anpassung oder gar ein Ersatz des Modells erforderlich ist. Bis dahin wird festgelegt, welches Modell ab Schuljahr 2025/2026 zum Tragen kommt. Ab Schulbeginn 2025 werden zwei Modelle in Betracht gezogen: 

  1. Entschädigung beibehalten: Die Lehrpersonen kommen mit ihren eigenen Laptops, es gibt keine fest installierten Computer mehr in den Klassen- und Lehrerzimmern. 
  2. Vom Staat bereitgestellte Computer: Jede Lehrperson erhält einen Hybrid-Laptop (kann in ein Tablet umgewandelt werden).

Auch eine Kombination der beiden Modelle wird unter Berücksichtigung der dadurch entstehenden Komplexität geprüft.
Die Informatikräume bleiben als solche bis 2025 erhalten. Die Nutzung wird zeigen, ob sie danach beibehalten werden sollten. Computer für spezifische Aufgaben (z. B. Bildnerisches Gestalten, Musik) werden beibehalten. 

Hinweis: Das neue Kollegium Heilig Kreuz wird ab 2022/2023 grösstenteils betriebsbereit sein und bis 2025 Modell 1 anwenden. 
 

Welcher Support wird den Lehrpersonen angeboten?

Für Lehrpersonen wird sich die Situation im nächsten Schuljahr nicht von der jetzigen unterscheiden. Die in den Klassenzimmern installierten Computer stehen weiterhin zur Verfügung und somit auch der entsprechende Support. Das Kollegium Heilig Kreuz wird hingegen andere Bedingungen vorfinden. Diese Schule wird im August ihre neuen Räumlichkeiten grösstenteils nutzen können. Die Klassenzimmer werden nicht mit fest installierten Computern ausgestattet sein, sondern jede Lehrperson wird ihre private IT-Ausstattung nutzen. Eine vom ITA geleitete Arbeitsgruppe bestehend aus Personen der Schule und der Fachstelle Fritic präzisiert derzeit den Support, der mit Beginn des nächsten Schuljahres umgesetzt werden soll.

Welches System letztendlich vorherrschen wird, d. h. ob die Lehrpersonen mit ihrem eigenen Computer in die Schule kommen oder ob sie einen Laptop vom ITA erhalten, wird im Laufe dieser Legislaturperiode insbesondere aufgrund der Erfahrungen in den Schulen festgelegt.

Welche Software und digitale Ressourcen stehen zur Verfügung?

Allen Lehrpersonen sowie allen Schülerinnen und Schülern stehen die Software und Dienste von Microsoft365 sowie die Moodle-Plattform zur Verfügung. Ab Schuljahresbeginn 2022 gilt dies auch für die Adobe Creative Cloud (Photoshop, Illustrator, Premiere, etc.). 

Wir unterscheiden folgende Arten digitaler Ressourcen: a) Schulbücher, b) lizenzierte Webressourcen, c) von Bibliotheken erworbene und gespeicherte Ressourcen, d) kostenpflichtige Software oder die eine zentrale Installation erfordert (z. B. in Informatikräumen).

Eine Arbeitsgruppe «Bibliotheken S2 und digitale Ressourcen» konzentriert sich auf lizenzierte Webressourcen und von Bibliotheken erworbene und gespeicherte Ressourcen.

Die genaue Rolle der Fachschaften, die Budgetverfahren, die Frage der Lizenzen, Installationen und des Supports müssen noch bestimmt werden.
 

Wie steht es mit der Weiterbildung?

Die Lehrpersonen haben das Recht und die Pflicht, sich in ihrem Fachbereich sowie in didaktischen, pädagogischen und digitalen Bereichen regelmässig weiterzubilden. Nur wer sich mit den Grundlagen der Digitalität auseinandergesetzt hat und diese fachbezogen und kompetent anwenden kann, wird Schülerinnen und Schüler dafür begeistern. Dafür bedarf es in erster Linie der Eigeninitiative. In den Schulen findet insbesondere über die AP die Weiterbildung zu den Anwendungskompetenzen statt.

Welche Weiterbildungsangebote gibt es zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen?

Heute werden insbesondere Teams, OneNote, OneDrive und Forms im Unterricht eingesetzt. Die Weiterbildungen dazu wurden von den AP in den Schulen durchgeführt und eine Vielzahl von Tutorials lassen sich auch auf der Webseite von Fritic finden. Um weiterhin ein breites und bedarfsorientiertes Weiterbildungsangebot zur Verfügung zu stellen, koordiniert Fritic den Austausch zwischen den AP der verschiedenen Schulen. Weiterbildungen an einzelnen Schulen stehen im Prinzip für alle offen. Zu den Anwendungskompetenzen gehören Kenntnisse für die Durchführung von Prüfungen in einem gesicherten Rahmen. Die Arbeitsgruppe EvalNum hat sich für den Safe Exam Browser entschieden. In den Schulen finden dazu Weiterbildungen für den Safe Exam Browser statt. Dieser kann sowohl für die Klassenführung wie auch für Prüfungssituationen eingesetzt werden. Beim Einsatz für die Klassenführung kann die Lehrperson z.B. festlegen, dass nur vorher definierte Internetseiten besucht werden können.

Wie können die fachdidaktischen Kompetenzen verbessert werden?

Die Erfahrungen zeigen, dass die Fortbildungen so praxisnah wie möglich und idealerweise mehrstufig ablaufen sollten, sodass das generierte Wissen sofort angewandt und vertieft werden kann. Es geht insbesondere um die fachliche Methodik, um den Austausch sowohl von «Best Practice» wie auch von «Bad Practice» und um die Ausarbeitung von konkreten pädagogischen IKT-Szenarien (Unterrichtssequenzen). Den internen Kolleginnen und Kollegen gelingt es im Vergleich zu externen Fachspezialisten oft besser, Ängste abzubauen, Vertrauen aufzubauen und Unterstützung anzubieten. Externe Fachspezialisten können dann mit internen in Verbindung gebracht werden.

Die Weiterbildung innerhalb der Fachschaften erfolgt in zwei Schritten. Einerseits schulintern und andererseits auch schulübergreifend. Dazu treffen sich die Fachverantwortlichen, möglicherweise begleitet von einer weiteren Lehrperson.

Die Lehrpersonen werden ermuntert, fachspezifische Weiterbildungen ausserkantonal zu besuchen und die Erfahrungen mit der Fachschaft zu teilen.

Informelle Gruppierungen von Lehrpersonen in den einzelnen Schulen werden gefördert, um sich regelmässig mit didaktischen und technischen Themen auseinanderzusetzen.

Welche Kompetenzen werden mit dem neuen Unterrichtsfach Informatik aufgebaut?

Durch Theorie und Praxis erlaubt es der Informatikunterricht den Schülerinnen und Schülern, sich universelle Kompetenzen anzueignen, so wie das Entwickeln eigener Lösungsstrategien für bestimmte Probleme, das strukturierte Denken und präzise Arbeiten; es lässt aber auch Raum für Kreativität und bietet die Möglichkeit, eigene Konzepte und Gestaltungsmöglichkeiten zu entwickeln. Der Unterricht bietet ausserdem ein tiefgreifendes Verständnis für die Interaktion zwischen realer und virtueller Welt, diskutiert die Vor- und Nachteile computergestützter Systeme für Wissenschaft und Gesellschaft und lehrt, wie man Software effizient bei der Erarbeitung von Problemen einsetzt. (Auszug aus dem kantonalen Lehrplan)

Wie andere fachübergreifende Fähigkeiten sind alle Fächer von der Digitalisierung betroffen.  So müssen die Anwendung im fachspezifischen Kontext, die kritische Bewertung und die Entwicklung digitaler Kompetenzen in allen Fachbereichen erfolgen, wobei die jeweiligen Entwicklungen in den anderen Bildungsstufen (obligatorische Schule wie auch Tertiärstufe) zu berücksichtigen sind.
 

Wie wird sich die Informatik in der Verwaltung entwickeln?

Ab Schuljahresbeginn 2022 wird die aktuelle administrative Lösung Escada durch IS-Academia ersetzt, die Standardanwendung für den Bildungsbereich unseres Kantons.

Digitalisierung und Gesundheit

Die Digitalisierung vernachlässigt die Risiken nicht, die mit der längeren Bildschirmzeitdauer verbunden sind, obwohl ein kausaler Zusammenhang von Bildschirmzeit und psychischen oder physischen Gesundheitsproblemen und -schäden schwer nachzuweisen ist.

Die Computer werden im Unterricht punktuell und wohldosiert eingesetzt, womit das Risiko einer übermäßigen Bildschirmzeitdauer begrenzt wird.

Das schulische Umfeld bietet zudem die Chance zur pädagogischen Sensibilisierung für Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von digitalen Geräten und Informationssystemen. Diese Anwendung sollte nicht auf Freizeitaktivitäten oder den Austausch zwischen Freunden über soziale Netzwerke beschränkt bleiben.
 

Digitalisierung und Umweltproblematik

Das BYOD-Konzept führt zu einer nachhaltigen Hardware-Nutzung. Die Geräte, welche die Schülerinnen und Schüler mehrheitlich privat bereits benutzen, werden durch den schulischen Einsatz optimaler genutzt und ausgelastet.

Da in der Herstellungsphase am meisten Energie verbraucht wird, ist aus ökologischer Sicht eine längere und intensivere Nutzung der Geräte vorteilhaft.

Zusätzlich kann mit dem BYOD-Konzept die Nutzung digitaler Informationssysteme in verantwortungsvoller und ressourcenschonender Weise erlernt werden.
 

3. Technische Aspekte

Ist das kabelfreie Netzwerk für BYOD dimensioniert? Und wie steht es mit dem Stromnetz?

Jede Schule verfügt über ein leistungsstarkes drahtloses Netzwerk. Das ITA führt ein ständiges Monitoring des Netzwerks durch und kann seine Konfiguration bei Bedarf ändern. 

Aufgrund der Erfahrungen in den Pilotklassen hat jede Schule den Bedarf an Stromanschlüssen ermittelt. Gegebenenfalls werden in den nächsten Jahren bei steigender Anzahl der betroffenen Schüler noch Anpassungen vorgenommen.
 

Wie ausdrucken?

Ausdrucke können von den Schulcomputern oder von einem privaten Computer aus gemacht werden. Bei Letzterem werden die Dokumente (PDF, Word, Excel, PowerPoint) per E-Mail an das Drucksystem gesendet (E-Printing). 

Wo werden die Daten gespeichert?

M365 bietet sehr interessante Möglichkeiten zur Speicherung und zum Austausch von Dateien. Allerdings werden die verschiedenen "klassischen" Laufwerke in ihrer jetzigen Form beibehalten.

Sind meine Daten sicherstellt?

Die Artikel 68 bis 74 des MSR behandeln die Personendaten der Schülerinnen und Schüler (Art. 43 MSG). Ausserdem hat die BKAD Richtlinien über die Internetnutzung und den Gebrauch digitaler Technologien herausgegeben:
180328_Richtlinien EKSD Internetnutzung_und Gebrauch digitaler Technologien.pdf

Mit M365 wird den Schulen eine sichere Lösung zur Verfügung gestellt. Die Kantonale Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz (ÖDSB) hat die Verwendung von M365 für Schulen validiert

Für die Datennutzung gelten im Bildungswesen spezifische Rahmenbedingungen, die von den Datenschutzverantwortlichen des Bundes validiert wurden. Die Daten werden in der Schweiz verarbeitet und können nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
 

Gibt es Reservecomputer für den Fall, dass Probleme auftreten?

Die Schulen verfügen über einige Reserve-Laptops, falls eine Lehrperson dringend Ersatz benötigt.

4. Organisation (wer macht was?)

Wer macht was in den Schulen?

Schuldirektion: Die Schuldirektorinnen und Schuldirektoren sind verantwortlich für die Qualität und Entwicklung, die Organisation, den Betrieb, die pädagogische und administrative Leitung, die Personalführung und die Zusammenarbeit mit den Partnern der Schule, gegenüber denen sie die Schule vertreten (Art. 58 MSG). Sie werden vom Direktionsrat der Schule beraten und unterstützt. Sie können interne Arbeitsgruppen einrichten. Jede Schuldirektion klärt in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen die Bedingungen für den Einsatz von Informatikmaterial in der Schule, ermittelt den Bedarf an Weiterbildungen und organisiert diese. Sie unterstützt Eltern von Schülerinnen und Schülern mit bescheidenem Einkommen bei der Anschaffung der IT-Ausrüstung.

Die Schulen tauschen sich über ihre Erfahrungen aus und können beschliessen, bestimmte gemeinsame Elemente einzuführen.

Lehrperson: Die Lehrperson stellt durch Weiterbildungen sicher, dass sie über die notwendigen BYOD-Kompetenzen verfügt. Sie legt in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen fest, welche pädagogischen Ansätze sinnvoll sind.

Fachschaften: Die Fachschaften jeder Schule sind beratende Organe des Direktionsrats, behandeln namentlich didaktische Fragen und schlagen der Schuldirektorin oder dem Schuldirektor die zugelassenen Lehrmittel vor (Art. 65 MSG).

Informatikkorrespondent (CI): Ansprechperson in der Schule für Fragen im Zusammenhang mit Informatik, erhebt den Bedarf, erstellt Budgets in Zusammenarbeit mit dem ITA.

Ansprechpersonen (AP): gewährleisten die pädagogische Unterstützung vor Ort und eine animierende und begleitende Rolle gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen.

Campus-Techniker (TC): Eine dem ITA unterstellte Person, die vor Ort für die technische Unterstützung der staatlichen IT-Ausrüstung in der Schule zuständig ist.
 

Wer macht was im Amt S2 und in der CODESS?

Die BKAD ist durch das Amt S2 zuständig für die allgemeine Führung der Mittelschulen und legt die strategische und pädagogische Ausrichtung fest (Art. 85 MSG).

Die CODESS wirkt bei der Erarbeitung dieser strategischen und pädagogischen Ausrichtung durch das S2 mit (Art. 90 MSR).

Die Digitalisierung auf Sekundarstufe 2 fügt sich in das vom Staatsrat im Mai 2017 genehmigte Konzept Medien und IKT wie auch in die Strategie der EDK vom 21. Juni 2018 für den Umgang mit Wandel durch Digitalisierung im Bildungswesen und in den Aktionsplan der CIIP vom 22. November 2018 für die digitale Bildung ein.

Die CODESS und das Amt S2 koordinieren die auf kantonaler Ebene angebotene Weiterbildung (siehe Kapitel "Weiterbildung"), tauschen sich über bewährte Praktiken aus, um eine koordinierte Entwicklung zu gewährleisten und überprüfen regelmässig die Umsetzung.
Sie setzen bei Bedarf Arbeitsgruppen ein (z. B. digitale Ressourcen, Bibliotheken, Fachschaften).

Zahlreiche Arbeitsgruppen begleiten die Digitalisierung im S2. Dazu gehören beispielsweise:

  • Begleitgruppe zur Digitalisierung in den Mittelschulen
  • Konferenz der Informatikkorrespondenten (CCI)
  • Arbeitsgruppe «Evaluation numérique» (EvalNum)
  • Arbeitsgruppe «Outils cantonaux» (Cloud)
  • Kantonale Kommission « Harmonisierung IKT-Material» (HarmTIC)
  • Projekt Identitätsverwaltung - Gestion des identités (GidEDU) und Verbindungen zu Edulog
  • Arbeitsgruppe «Digitale Ressourcen»
  • Konferenz der Ansprechpersonen S2

Welche ist die Rolle der Fachstelle Fritic?

Die Fachstelle Fritic, dem S2 unterstellt, ist das Kompetenzzentrum, das für alle Aspekte rund um den Themenbereich Medien sowie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im Unterricht im Kanton Freiburg verantwortlich ist.

Die Fachstelle Fritic stellt den Schulbehörden, Schulen, Lehrpersonen und Lernenden Leistungen sowie Beratungen im Zusammenhang mit Medien und IKT, beispielsweise IT-Werkzeuge und Multimedia-Anwendungen zur Entwicklung und Erweiterung der pädagogischen Arbeit zur Verfügung. Gleichzeitig fördert die Fachstelle auch eine kritische Auseinandersetzung mit den neuen Medien und Technologien und leistet so einen Beitrag zur politischen Bildung.

Ausserdem ist es für die Umsetzung des Projekts zur Harmonisierung der Schulverwaltungs-Informationssysteme des Kantons Freiburg (HAE-Programm) in Zusammenarbeit mit dem Amt für Informatik und Telekommunikation zuständig.

Seit April ist ein IT-Beauftragter für die Schulen angestellt. Er wird insbesondere damit beauftragt sein, die Digitalisierung im S2 zu koordinieren, einzurichten und zu unterstützen, vorerst hauptsächlich für den Support.
 

Welche ist die Rolle der Kommission für Informatik im Unterrichtswesen (IKU)?

Gemäss Art. 3 im Anhang 2 der Verordnung über die Governance der Digitalisierung und der Informationssysteme des Staates hat die IKU folgende besondere Aufgaben:

  1. Sie nimmt Stellung zum Gesamtkonzept über die Informations- und Kommunikationstechnologien im Unterrichtswesen und sorgt dabei für Kohärenz, nutzt alle möglichen Synergien und beaufsichtigt die Umsetzung dieses Konzepts.
  2. Sie erarbeitet die Stossrichtungen und beantragt der DIS die Aufnahme der pädagogischen, administrativen und technischen Projekte ihres Zuständigkeitsbereichs in das Projektportfolio.
  3. Sie harmonisiert die Wahl der pädagogischen Informatikinstrumente, für die der Kanton zuständig ist.
  4. Sie macht Vorschläge für die an den Schulen verwendeten Informatikmittel zur Verwaltung und wirkt bei der Auswahl mit.
  5. Sie koordiniert die Budgeteingaben der kantonalen Schulen.
  6. Sie fungiert als Schlichtungsorgan bei Konflikten oder besonderen Problemen im Bildungswesen.
  7. Sie unterstützt die Fachstelle Fritic in ihren Koordinationsaufgaben.
  8. Sie beschliesst die Kommunikationskonzepte und beaufsichtigt ihre Umsetzung.
  9. Sie entscheidet, falls erforderlich, über die Prioritäten der Anträge auf Weiterentwicklung der Anwendungen.

Welche ist die Rolle der Delegation des Staatsrats für die Digitalisierung und die Informationssysteme (DIS)?

Gemäss Art. 5 der Verordnung über die Governance der Digitalisierung und der Informationssysteme des Staates hat die DIS folgenden Auftrag:

  1. Sie erleichtert die Governance der Digitalisierung und der Informationssysteme.
  2. Sie ist zuständig für die operative Leitung der digitalen Transformation des Staates.
  3. Sie schlägt dem Staatsrat die nötigen Massnahmen für die Entwicklung der Digitalisierung und der Informationssysteme des Staates vor und sorgt für die Umsetzung der vom Staatsrat zu diesem Zweck getroffenen Entscheide.
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HAE ist das am 20. März 2012 vom Grossen Rat genehmigte Projekt zur Harmonisierung der Schulverwaltungssysteme (siehe Botschaft Nr. 289). Dieses wird von einem Steuerungs-ausschuss unter dem Vorsitz von Staatsrätin Sylvie Bonvin-Sansonnens geleitet. Die operative Führung des Projekts obliegt der Direktion HAE.

Die CCSE ist die Konferenz der Vorsteher der Unterrichtssämter unter dem Vorsitz von Herrn Michel Perriard, Generalsekretär des BKAD. Das Büro EdNum (éducation numérique - digitale Bildung) setzt sich aus den Vorstehern der Unterrichtsämter, einer Vertreterin des Generalsekretariats BKAD und dem Direktor Fritic zusammen.